Sie suchen für Ihre Malerprojekte einen zuverlässigen, sauber arbeitenden und preiswerten Fachbetrieb?

Dann sind Sie bei Malerbetrieb Bernd Mutsch richtig! 

 

Als Meisterbetrieb im Malerhandwerk sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner für ein schöneres Zuhause im Innen- und Außenbereich. Bei geplanten Projekten stehen wir Ihnen gerne mit fachlich fundierter Beratung, Planung und Durchführung zur Seite. Alle Malerarbeiten werden ausschließlich von Malermeister Bernd Mutsch und seinem qualifizierten Team durchgeführt.

   

Malerarbeiten, ausgeführt vom Maler Mutsch-Team

-fachgerecht, sauber, pünktlich und preiswert:

   

 


  • Fassadenanstriche

  • Vollwärmeschutz

  • Sanier- und Edelputze

  • Innenanstriche

  • Tapezierarbeiten

  • Dachbodendämmung

  • Kellerdeckendämmung

  • Lackier- und Lasierarbeiten

  • eigene Gerüsterstellung




Mit uns als Innungsfachbetrieb können Sie nicht nur schöner Wohnen, sondern auch noch Steuern sparen!

Ob es um farbige Wohnräume, die Hausfassade im neuen Glanz oder energieein-sparende Wärmedämmung geht, jetzt können Sie von der Steuerersparnis für kosten-günstige Malerarbeiten bei Instandsetzung und Modernisierung profitieren:

 

Flyer "Schöner wohnen und Steuern sparen"

 

  • Raum- u. Fassadengestaltung (Innenanstriche, Tapezier- u. Fassadenarbeiten)

  • Aus-/Umbau der Wohnräume, des Dachgeschosses und Kellers

  • Bodenbelagsarbeiten (Teppichboden, Fliesen, Parkett)

  • Streichen/Lackieren von Türen, Fenstern, Heizkörpern

  • Arbeiten an Dächern, Balkonen, Garagen, Zäunen

  • Wärmedämmung, Trockenbau, Verputzarbeiten

  

Wann gibt es den Steuerbonus?

 

Im Rahmen der jährlichen Einkommenssteuererklärung wird die Rechnung eingereicht. Der Bonus wird dann von der Steuerlast direkt abgezogen. Im Privathaushalt (selbst genutztes Einfamilienhaus, Eigentumswohnung, Mietwohnung) können bis zu 1200,- € (oder 20% von 6000,- €) eingespart werden.

 

Voraussetzungen für den Steuerbonus sind:

 

  • Handwerkerrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer.

  • Arbeitskosten müssen als separater Betrag auf der Rechnung ausgewiesen sein.

  • Materialkosten oder sonstige gelieferte Waren sind nicht zu berücksichtigen.

  • Der Rechnungsbetrag muss auf das Konto des Malerbetriebes überwiesen werden.

  • Ein Nachweis durch einen Beleg des Kreditinstitutes in Form einer Überweisung oder eines Kontoauszuges ist unbedingt erforderlich.

 Quelle: Bundesverband Farbe-Gestaltung-Bautenschutz/Endverbraucher-Service

 

Sprechen Sie uns an - Wir beraten Sie gerne!

       

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